Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Nutzungsrechte
2. Schutzrechte Dritter
3. Haftung
4. Gewährleistung
5. Zahlungsmodalitäten und Preise
6. Vergütung
7. Abnahme
8. Steuern und Gebühren
9. Schlussbestimmungen
10. Salvatorische Klausel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen DIDERINO oder deren Vertreter (nachfolgend DIDERINO genannt) und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge und Absprachen. Abweichende AGBs des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn DIDERINO ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Nutzungsrechte
Alle Entwürfe, Muster und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von DIDERINO weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. DIDERINO hat das Recht, auf der Web-Site und in Veröffentlichungen über das Werk als Urheber genannt zu werden. Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

Schutzrechte Dritter
Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche von DIDERINO für die Durchführung dieses Auftrages überlassenen Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Computerprogramme, Zeichnungen, Datenbankinhalte sowie die verwendete Domain, frei von Schutzrechten Dritter sind oder dass er berechtigt ist, diese Inhalte für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Die Einbeziehung der genannten Inhalte in den auftragsgemässen Web-Auftritt geschieht ausschliesslich auf eigene Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, DIDERINO von allen Ansprüchen Dritter, die gegen DIDERINO im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Rechten Dritter erhoben werden, freizustellen. Er verpflichtet sich weiter, DIDERINO entstehenden Schäden aus der Verletzung von Rechten Dritter zu ersetzen.

Haftung
DIDERINO haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. DIDERINO haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/ oder Folgeschäden.

Gewährleistung
DIDERINO gewährleistet, dass das Werk nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung dieses Wertes oder der Tauglichkeit bleibt ausser Betracht. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, die mit dem Tag der Lieferung beginnt. Während der Gewährleistungspflicht auftretende Mängel hat der Auftraggeber DIDERINO unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiss, äussere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung von DIDERINO Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen, insbesondere Design und Programmierung, selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.

Zahlungsmodalitäten und Preise
Alle Rechnungen sind per Vorkasse, Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Paypal zu leisten. 

1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.

2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.

3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.

5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.

6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

Vergütung
Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt gemäss den vertraglichen Übereinkommen mit dem Auftraggeber.

Abnahme
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich der Auftrag über längere Zeit oder erfordert von DIDERINO hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Als angemessen gilt vereinbart: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.

Steuern und Gebühren
DIDERINO ist nicht verantwortlich für jegliche wie auch immer gearteten Steuern oder Gebühren, die im Zusammenhang mit jeglicher Nutzung der gelieferten Werke, Hompages, etc. entstehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für solche Steuern oder Gebühren die volle Verantwortung zu übernehmen.

Schlussbestimmungen
Der Auftraggeber kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit DIDERINO nur mit schriftlicher Einwilligung von DIDERINO abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Honorarforderung von DIDERINO ist dem Auftraggeber nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen unmittelbar aus dem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen. Es gilt irisches Recht, Gerichtsstand ist der Sitz von DIDERINO.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.